Viele Firmen nutzen KI längst im Alltag: ein Chat-Assistent für Angebotstexte, ein Übersetzungstool, eine automatische Zusammenfassung im CRM. Für genau diese Firmen gilt Artikel 4 der KI-Verordnung. Im Juli 2026 wurde er entschärft – abgeschafft wurde er nicht. Die gute Nachricht: Verlangt wird kein Zertifikat, sondern ein nachvollziehbarer Plan.

Nicht das Niveau jedes Einzelnen zählt, sondern dass Sie nachweisbar etwas dafür tun.

Was regelt Artikel 4?

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit dem 2. Februar 2025. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System beruflich einsetzt. Ein Mittelständler, der seinen Vertrieb mit einem KI-Assistenten arbeiten lässt, fällt in der Regel darunter – egal, wie groß der Betrieb ist.

Was sich 2026 geändert hat

1. Der Wortlaut ist weicher

Mit dem sogenannten Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, gilt seit dem 27. Juli 2026 ein neuer Text. Vorher mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person müssen sie nicht garantieren. Neu ist auch: Kommission und Mitgliedstaaten sollen Firmen dabei unterstützen, besonders kleine und mittlere Unternehmen.

2. Die Aufsicht hat begonnen

Laut EU-Kommission überwachen die nationalen Marktaufsichtsbehörden seit dem 2. August 2026, ob die Regeln eingehalten werden. Sanktionen sollen verhältnismäßig sein. Wahrscheinlicher werden sie, wenn ein Vorfall zeigt, dass Mitarbeitende nicht ausreichend geschult waren.

Mehr zu den verschobenen Hochrisiko-Fristen steht im Beitrag KI-Verordnung verschoben: Was jetzt trotzdem gilt.

Was nicht verlangt wird

  • Kein Zertifikat. Die Kommission schreibt ausdrücklich, dass keine Zertifizierung nötig ist.
  • Kein festes Schulungsformat. Schulungen sind oft sinnvoll, aber nicht der einzige Weg. Auch Leitfäden, Einweisungen am Arbeitsplatz oder feste Ansprechpartner zählen.
  • Kein Einheitsprogramm. Der Umfang richtet sich nach Rolle, Vorwissen und dem Einsatz des Systems.

Vier Schritte, mit denen Sie anfangen können

  1. Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme laufen bei Ihnen, offiziell und inoffiziell? Wer nutzt sie wofür?
  2. Rollen und Risiken. Wo entscheidet KI mit, wo schreibt sie nur vor? Ein Textentwurf für ein Angebot ist etwas anderes als eine Vorauswahl von Bewerbungen.
  3. Passende Maßnahmen. Kurze, praxisnahe Einweisungen je Rolle: Was darf rein (keine Kundendaten in öffentliche Tools), was muss geprüft werden (jede Zahl, jede Zusage), wer gibt frei?
  4. Festhalten. Notieren Sie intern, wer wann was gelernt hat. Die Kommission nennt interne Aufzeichnungen ausdrücklich als Möglichkeit.

Der Blick aus dem Vertrieb

Im Vertrieb zeigt sich KI-Kompetenz nicht im Seminarzertifikat, sondern im Ablauf. Ein Vertriebsmitarbeiter, der weiß, dass ein Chat-Assistent Zahlen erfinden kann, liest das Angebot zweimal, bevor es rausgeht. Eine Teamleiterin, die festgelegt hat, welche Kundendaten nie in ein externes Tool gehören, schützt die Firma doppelt: beim Datenschutz und bei der KI-Verordnung. Gute KI-Kompetenz spart deshalb mehr Ärger, als sie Arbeit kostet.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt. Quellen, Stand 4. Oktober 2026: Europäische Kommission, „AI Literacy – Questions & Answers“, aktualisiert am 27. Juli 2026 (digital-strategy.ec.europa.eu); Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4 (eur-lex.europa.eu); Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), in Kraft seit 27. Juli 2026. Der Abschnitt „Der Blick aus dem Vertrieb“ ist meine eigene Einschätzung.

Diesen Artikel habe ich mit KI-Unterstützung recherchiert und jeden Satz selbst geprüft. Wenn Sie Fachartikel in dieser Art für Ihre Firma suchen: So arbeite ich.