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Nutzungsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
→ Ja, das muss sein. Nein, es ist nicht spannend. Aber: Es schützt uns beide.
§ 1 Geltungsbereich & B2B-Klausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NEXT·AI | Josef Shitawey (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen, KI-Implementierungen, Vertriebsschulungen, Interim-Management und verwandte Dienstleistungen.
(2) Wichtig: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
→ Übersetzung: Nur für Geschäftskunden, nicht für Privatpersonen. Deine eigenen AGBs gelten nicht automatisch.
(2) Wichtig: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss (WICHTIG: Flexibel & Modern)
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
(3) Ein „Los geht's!" per WhatsApp oder „Ja, mach mal" per Sprachnachricht ist genauso verbindlich wie ein unterschriebener Vertrag – wenn die Beauftragung eindeutig ist.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer (gilt auch für WhatsApp/E-Mail).
→ Übersetzung: WhatsApp, SMS, Voice Message, E-Mail – alles zählt, solange klar ist: „Ja, ich will das buchen." So einfach ist das.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail)
- WhatsApp-Nachricht mit klarem Bestellsignal vom Auftraggeber
- SMS mit eindeutiger Auftragserteilung
- Sprachnachricht (WhatsApp, Telegram etc.) mit erkennbarer Beauftragung
- Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung
- Konkludentes Handeln: Wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Leistung beauftragt
(3) Ein „Los geht's!" per WhatsApp oder „Ja, mach mal" per Sprachnachricht ist genauso verbindlich wie ein unterschriebener Vertrag – wenn die Beauftragung eindeutig ist.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer (gilt auch für WhatsApp/E-Mail).
§ 3 Leistungsgegenstand (Dienstvertrag)
(1) Geschuldet wird die Erbringung von Dienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung, nicht ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg. Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB.
(2) Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand separat abgerechnet.
(4) Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen persönlich und setzt grundsätzlich keine Subunternehmer ein.
→ Übersetzung: Was vereinbart ist, wird gemacht. Extras kosten extra. Ich mache (fast) alles selbst.
(2) Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand separat abgerechnet.
(4) Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen persönlich und setzt grundsätzlich keine Subunternehmer ein.
§ 4 Einsatz von KI & Haftungsausschluss
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung werden KI-Systeme eingesetzt (LLMs, Automatisierungstools, Machine Learning).
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden können und dass deren Ergebnisse einer fachlichen Einordnung und eigenverantwortlichen Prüfung unterliegen.
(3) Prüfpflicht des Auftraggebers vor operativer Nutzung, insbesondere für: vertragsrelevante Dokumente, Kundenkommunikation, finanzielle Berechnungen, rechtliche Einschätzungen, Produktionscode und Automatisierungen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
→ Übersetzung: KI kann Fehler machen. Prüfen Sie ALLES! Ich hafte nicht für Ihre Nachlässigkeit.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden können und dass deren Ergebnisse einer fachlichen Einordnung und eigenverantwortlichen Prüfung unterliegen.
(3) Prüfpflicht des Auftraggebers vor operativer Nutzung, insbesondere für: vertragsrelevante Dokumente, Kundenkommunikation, finanzielle Berechnungen, rechtliche Einschätzungen, Produktionscode und Automatisierungen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Ein Stundenhonorar von 95,00 € netto fällt ausschließlich dann an, wenn ein verbindlich vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher schriftlich abgesagt wird. In diesem Fall werden Zeitaufwände, Reisezeiten sowie Spesen berechnet. Fahrtkostenpauschale: 0,60 € pro Kilometer.
(2) Alle weiteren Honorare werden individuell vereinbart. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(3) Reisekosten: 0,60 € pro Kilometer zzgl. tatsächlich angefallener Spesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
→ Übersetzung: Kurzfristige Absage = 95 €/Std + Fahrtkosten. Zahlungsziel 14 Tage. Bei Verzug entstehen zusätzliche Kosten.
(2) Alle weiteren Honorare werden individuell vereinbart. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(3) Reisekosten: 0,60 € pro Kilometer zzgl. tatsächlich angefallener Spesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 6 Termintreue und Ausfallhonorar (Die 24-Stunden-Regel)
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich.
(2) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin: pauschales Ausfallhonorar von 300,00 € (netto), soweit nicht ein höherer konkreter Aufwand gemäß § 5 entstanden ist.
(3) Das Ausfallhonorar entfällt bei nachweislicher höherer Gewalt, Krankheit (ärztliches Attest) oder schriftlicher Zustimmung zur kostenfreien Stornierung.
→ Übersetzung: Kurzfristige Absage? Pauschal 300 € – oder die echten Kosten aus § 5, falls höher. Niemals beides.
(2) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin: pauschales Ausfallhonorar von 300,00 € (netto), soweit nicht ein höherer konkreter Aufwand gemäß § 5 entstanden ist.
(3) Das Ausfallhonorar entfällt bei nachweislicher höherer Gewalt, Krankheit (ärztliches Attest) oder schriftlicher Zustimmung zur kostenfreien Stornierung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Mehraufwand durch mangelhafte Mitwirkung wird nach Aufwand berechnet.
→ Übersetzung: Ich brauche deine Infos und Zugänge. Ohne das kann ich nicht zaubern.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Mehraufwand durch mangelhafte Mitwirkung wird nach Aufwand berechnet.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
→ Übersetzung: Was du mir erzählst, bleibt bei mir. Für immer.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
§ 9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Verletzung von Garantien, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Auftragssumme.
(3) Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
→ Übersetzung: Ich hafte, wenn ich Mist baue. Bei kleinen Fehlern nur begrenzt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Auftragssumme.
(3) Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Bei vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein unbefristetes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
→ Übersetzung: Was ich für dich mache, darfst du nutzen. Aber nicht an die Konkurrenz weitergeben.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Bei vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein unbefristetes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
§ 11 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle der Kündigung zu vergüten.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (auch E-Mail ausreichend).
→ Übersetzung: Wenn's nicht passt, können wir aufhören. Aber fair: Was gemacht wurde, wird bezahlt.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle der Kündigung zu vergüten.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (auch E-Mail ausreichend).
§ 12 Netlify Deployment & technische Aspekte
(1) Sofern im Leistungsumfang enthalten, erfolgt das Deployment von Websites über Netlify (Netlify, Inc., USA).
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Netlify-Dienste.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von Netlify Daten in die USA übertragen werden können.
→ Übersetzung: Ich stelle deine Website auf Netlify bereit. Wenn Netlify down geht, kann ich nichts dafür. Mach Backups!
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Netlify-Dienste.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Nutzung von Netlify Daten in die USA übertragen werden können.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
→ Übersetzung: Deutsches Recht. Kölner Gerichte. Hoffen wir, dass wir das nie brauchen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
→ Noch Fragen? Gut.
Dann sind Sie bereit für echte Zusammenarbeit.
Stand: Januar 2026 | Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
NEXT·AI | Josef Shitawey